Kulturelle Teilhabe ist ein wichtiger Faktor zur Integration von Menschen aus anderen Kulturräumen. Die Musikschulen aus NRW haben sich zum Ziel gesetzt, diese Aufgabe verstärkt in den Fokus zu nehmen und so einen Nährboden für eine gelungene Integration zu ermöglichen.
Es zeigt sich, dass Musik – da sie auch ohne Sprachkenntnisse auskommt – sehr gut geeignet ist, um das gemeinsame Erleben und Kennenlernen zu unterstützen. Zudem bietet Musik, insbesondere Gesang, eine große Unterstützung beim Spracherwerb. Sei es spielerisch in den KiTas oder auch als Teil des Sprachunterrichts.
Seit Oktober 2016 werden Projekte und Angebote mit Geflüchteten an Musikschulen besonders gefördert. Dazu wurde ein Projektkatalog erstellt, der über Eltern-Kind-Kurse, Erstunterricht in Kleingruppen für die unterschiedlichsten Instrumente, Musikalische Lernbegleitung im Spracherwerb bis hin zu Musikangeboten für Willkommensklassen reicht. Hier haben Musikschulen unkompliziert die Möglichkeit mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft den Geflüchteten einen sehr kostengünstigen oder, wenn notwendig sogar kostenfreien, Unterricht anzubieten. Bei den Angeboten steht natürlich die Integration im Vordergrund, so dass natürlich jeder willkommen ist, der mitmachen möchte – egal, woher er kommt.
Für das Jahr 2018 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW über 280.000 € dem Landesverband der Musikschulen zur Projektförderung von Projekten mit Geflüchteten an öffentlichen Musikschulen zur Verfügung gestellt. Gefördert werden zum einen die sogenannten „Mini-Projekte“. Hierbei werden 80% der Personalkosten für 2 Jahreswochenstunden übernommen. Außerdem gibt es die Möglichkeit im Rahmen der „Offenen Ausschreibung“, größere Projekte, wie z.B. Musicals, Hörspielproduktionen oder Ferienkurse mit Geflüchteten gefördert zu bekommen. Hierbei können 80% der Gesamtkosten des Projektes übernommen werden.