Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit. Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.
Sonderantrag für ausgewählte Maßnahmen 2025
Neben den bereits etablierten Maßnahmen, kann über den Sonderantrag eine Förderung für Projekte und Angebote für Senior:innen mit Migrationsgeschichte, für Menschen mit Behinderung und Migrationsgeschichte, Musikproduktion oder auch Veranstaltungen beantragt werden.
Die Veranstaltungen sollen die Gelegenheit bieten, die Arbeit der Musikschulen und insbesondere die Heimat: Musik Projekte einem breiteren Publikum zu präsentieren. Um das Miteinander zu stärken, sollen sie im Zusammenhang mit verschiedenen Aktionstagen stattfinden oder auch religiöse Feiertage aufgreifen. Einige Beispiele hierfür wären „Diversity Tag“, „Weltgeflüchtetentag“, „Tag gegen antimuslimischen Rassismus“ oder „Tag der Demokratie“.
Religiöse Feiertage wie das Opferfest oder Chanukka können ebenfalls Anlässe für eine Veranstaltung sein. Der Fokus der Veranstaltungen sollte dabei immer auf der Verbindung durch das gemeinsame Musizieren und dem Überwinden möglicher Unterschiede liegen.
Folgende Projektmaßnahmen können durchgeführt werden:
- Musikproduktion (z.B. elektronische Musik, Hörspiele, Recording)
- Angebote für Senior:innen mit Migrationsgeschichte
- Angebote für Menschen mit Behinderung mit Migrationsgeschichte
- Veranstaltung (z.B. in Verbindung mit religiösen Feiertagen oder Aktionstagen wie z,B, „Diversity Tag“, „Internationaler Kindertag“, „Weltgeflüchtetentag“)
- Community Music
- Tanzangebot
- Improvisation
- Komposition
- Offene Kategorie (zu gesellschaftlichen Themen, wie z.B. Klimawandel, nachhaltiges Handeln, Demokratiebildung, Gleichberechtigung)
Die Frist zum Einreichen der Sonderanträge ist der 30. Juni 2025.
Für einen Projektzeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.12.2025 stehen maximal 2.257,50€ für zwei Jahreswochenstunden zur Verfügung.
Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.
Downloads
Sonderantrag
Ausschreibung 2025
Antrag Mini-Projekte 2025
Antrag Midi-Projekte 2025 (neu!)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Förderung für das Jahr 2025
Für das Jahr 2025 stellt das Land NRW wieder Fördermittel für Projekte und Angebote zur Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt an öffentlichen Musikschulen in NRW bereit. Gefördert werden 80% der Personalkosten für eine Lehrkraft für zwei Jahreswochenstunden (Mini-Projekt) oder vier Jahreswochenstunden (Midi-Projekt). Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern das Projekt noch nicht begonnen hat und noch Fördermittel vorhanden sind. Bei Fragen zu Ihrem Antrag melden Sie sich gerne per E-Mail an kontakt@lvdm-nrw.de.