Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit. Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.

Was gefördert wird

Die Projekte sollen die rassismuskritische und diversitätssensible Öffnung der Musikschulen in NRW fördern. Dabei steht vor allem die Anerkennung einer pluralen und vielfältigen Gesellschaft im Fokus.

Folgende Projektmaßnahmen können durchgeführt werden:

  • Community Music
  • Gruppenunterricht
  • Instrumentalensemble
  • Chorangebot
  • Tanzangebote
  • Improvisation
  • Komposition
  • Offene Kategorie (zu gesellschaftlichen Themen, wie z.B. Klimawandel, nachhaltiges Handeln, Demokratiebildung, Gleichberechtigung)

Es ist möglich, entweder ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) oder ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) zu beantragen (s. unten).
Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.

Mini-Projekt (2 JWS)

  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Wie ist das Projekt inhaltlich aufgebaut?
  • Welche Methoden werden angewandt?
  • Wer sind ggf. Kooperationspartner:innen?

Für ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.02.2025-31.12.2025  einer Summe von 3.547,50 Euro.

Midi-Projekt (4 JWS)

  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Wie ist das Projekt inhaltlich aufgebaut?
  • Welche Methoden werden angewandt?
  • Wer sind ggf. Kooperationspartner:innen?
  • Wie soll das Projekt langfristig in das Musikschulangebot verankert werden?
  • Wie berücksichtigen Sie in Ihrem Projekt rassismuskritische, diversitätssensible und antidiskriminierende Ansätze?

Zusätzliche Bedingung für ein Midi-Projekt:

Die durchführende Lehrkraft verpflichtet sich im Laufe des Jahres 2025 an mindestens einer Fortbildung, die im Rahmen des Projektes Heimat: Musik des LVdM NRW angeboten wird, teilzunehmen.

Für ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.02.2025-31.12.2025  einer Summe von 7.095,00 Euro.

Bei der Fördersumme handelt es sich um eine Festbetragsförderung, die ca. 80% der Personalkosten in Anlehnung an TVöD 9b, Stufe 4 entspricht. Die konkrete Fördersumme hängt von dem individuellen Projektzeitraum ab und wird nach Bewilligung des Antrags vertraglich festgehalten.

Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderung dieser Musikschulen muss im Einzelfall geprüft werden.

Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen.

Förderung für das Jahr 2025

Für das Jahr 2025 stellt das Land NRW wieder Fördermittel für Projekte und Angebote zur Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt an öffentlichen Musikschulen in NRW bereit. Gefördert werden 80% der Personalkosten für eine Lehrkraft für zwei Jahreswochenstunden (Mini-Projekt) oder vier Jahreswochenstunden (Midi-Projekt). Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern das Projekt noch nicht begonnen hat und noch Fördermittel vorhanden sind. Bei Fragen zu Ihrem Antrag melden Sie sich gerne per E-Mail an kontakt@lvdm-nrw.de.

 

Über Heimat: Musik

Heimat: Musik wurde 2016 vom Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) gestartet und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit finden knapp 150 Projekte an 50 Musikschulen in ganz NRW in unterschiedlicher Form statt und werden mit einer unbürokratischen, einfachen Förderstruktur unterstützt. Die Projekte umfassen zum Beispiel Kooperationsangebote mit allgemeinbildenden Schulen und Jugendzentren, Erstunterricht in Kleingruppen, Percussion-Unterricht, Ensemblearbeit oder Unterstützung im Spracherwerb durch interkulturelle Chor- und Singangebote. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen, Workshops, Austauschplattformen und Fachtage zur interkulturellen Arbeit mit Geflüchteten angeboten.

Insgesamt hat das Land seit dem Start von Heimat: Musik im Jahr 2016 knapp 2,5 Millionen Euro Fördergelder bereitgestellt.