Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit. Mithilfe der Mittel werden Projekte und Angebote gefördert, die sich an unterrepräsentierte Gruppen an Musikschulen richten.

Um allen Menschen eine musikalische Bildung zu ermöglichen, können mithilfe der Heimat: Musik Projekte neue Zielgruppen erreicht, neue Formate ausprobiert sowie Angebote implementiert werden, die bisher noch nicht im regulären Musikschulangebot verfügbar sind.

Antrag für Mini- und Midi-Projekte 2026

Was gefördert wird

Folgende Projektmaßnahmen können durchgeführt werden:

  • Community Music
  • Gruppenunterricht
  • Instrumentalensemble
  • Elementare Musikpädagogik (EMP) Angebot
  • Chorangebot
  • Tanzangebot
  • Improvisation
  • Komposition
  • Musikproduktion
  • Offene Kategorie (zu gesellschaftlichen Themen, wie z.B. Empowerment, Demokratiebildung, Klimakrise, Nachhaltigkeit, partizipative Prozesse)

Es können Projekte als Mini-Projekte (zwei Jahreswochenstunden) oder als Midi-Projekte (vier Jahreswochenstunden) beantragt werden.
Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.

Wer gefördert wird

Die Heimat: Musik Projekte sind an Zielgruppen gerichtet, die bisher in den Musikschulen in NRW unterrepräsentiert sind. Die Projekte sollen neue Zielgruppen erschließen, neue Formate und Orte ausprobieren und so die Musikschulen und ihr Publikum vielfältiger aufstellen.

Dabei geht es grundsätzlich immer auch darum Menschen miteinander zu verbinden, sodass die Angebote nicht ausschließlich für Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen gestaltet sein müssen, sondern viele verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven erreicht werden.

Mögliche Zielgruppen sind:

  • Menschen mit internationale Familiengeschichte
  • Menschen mit Fluchterfahrungen
  • Menschen aus sozioökonomisch schwachen Haushalten
  • BiPoC („Black, Indigenous, People of Colour”) / Schwarze Menschen
  • Menschen mit Behinderungen
  • Senior:innen
  • queere Menschen
  • uvm.

Formen der Projektförderung

Mini-Projekt (2 JWS)

Für ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.01.2026-31.12.2026 einer Summe von 3.966 Euro.

Art der Förderung:

  • regelmäßiger Unterricht mit zwei Jahreswochenstunden
  • Veranstaltung/Blockseminar mit variabler Jahreswochenstundenzahl (pro 10 JWS können pauschal 300€ gefördert werden)

Die Fördersumme wird vom LVdM NRW ausgerechnet.

Midi-Projekt (4 JWS)

Midi-Projekte sind mehr als nur die doppelte Anzahl von geförderten Jahreswochenstunden. Midi-Projekte sind ein Schritt, um die Musikschulen längerfristig diversitätsorientiert aufzustellen und zu beginnen, neue Strukturen zu etablieren. Eine Förderung als Midi-Projekt erfordert eine umfassendere Projektbeschreibung mit Erläuterung der diversitätssensiblen und/oder rassismuskritischen Methoden, die bei dem Projekt verwendet werden. Welche langfristigen Veränderungen an der Musikschule sollen mit dem Projekt herbeigeführt werden bzw. von diesem unterstützt werden? Wie sollen diese sichtbar werden?

Für ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.01.2026-31.12.2026  einer Summe von 7.894 Euro. Die Fördersumme wird vom LVdM NRW ausgerechnet.

Optional besteht auch die Möglichkeit, dass über Heimat: Musik eine Fortbildung für das Kollegium  (teil-)finanziert wird, die sich mit dem Themenspektrum Diversität und Inklusion befasst.

Zusätzliche Bedingung für ein Midi-Projekt:

Die durchführende Lehrkraft verpflichtet sich im Laufe des Jahres 2026 an mindestens einer Fortbildung, die im Rahmen des Projektes Heimat: Musik des LVdM NRW angeboten wird, teilzunehmen.

Allgemeines

Bei der Fördersumme handelt es sich um eine Festbetragsförderung, die ca. 80% der Personalkosten in Anlehnung an TVöD 9b, Stufe 4 entspricht. Die konkrete Fördersumme hängt von dem individuellen Projektzeitraum bzw. dem Umfang ab und wird nach Bewilligung des Antrags vertraglich festgehalten.

Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderung dieser Musikschulen muss im Einzelfall geprüft werden.

Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen.

Über Heimat: Musik

Heimat: Musik wurde 2016 vom Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) gestartet und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit finden jährlich knapp 150 Projekte an 50 Musikschulen in ganz NRW in unterschiedlicher Form statt und werden mit einer unbürokratischen, einfachen Förderstruktur unterstützt.

Die Projekte umfassen zum Beispiel Kooperationsangebote mit  Jugend- oder Integrationszentren, Community-Music Angebote, interkulturelle Chöre, Projekte in Kitas oder anderen Einrichtungen. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen, Workshops, Austauschplattformen und Fachtage zur Arbeit zur Diversitätsentwicklung an Musikschulen angeboten.

Insgesamt hat das Land seit dem Start von Heimat: Musik im Jahr 2016 knapp 5 Millionen Euro Fördergelder bereitgestellt.