Projektförderung für öffentliche Musikschulen in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit 2016 Fördermittel für öffentliche Musikschulen in NRW bereit. Die Projektförderung richtet sich an ein Projekt oder ein Angebot einer Musikschule, welches sich sowohl an Geflüchtete als auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte zusammen mit Teilnehmenden ohne Migrationshintergrund richtet. Pro Musikschule können auch mehrere Anträge gestellt werden.

Sonderantrag für ausgewählte Maßnahmen 2025

Neben den bereits etablierten Maßnahmen, kann über den Sonderantrag eine Förderung für Projekte und Angebote für Senior:innen mit Migrationsgeschichte, für Menschen mit Behinderung und Migrationsgeschichte, Musikproduktion oder auch Veranstaltungen beantragt werden.

Die Veranstaltungen sollen die Gelegenheit bieten, die Arbeit der Musikschulen und insbesondere die Heimat: Musik Projekte einem breiteren Publikum zu präsentieren. Um das Miteinander zu stärken, sollen sie im Zusammenhang mit verschiedenen Aktionstagen stattfinden oder auch religiöse Feiertage aufgreifen. Einige Beispiele hierfür wären „Diversity Tag“, „Weltgeflüchtetentag“, „Tag gegen antimuslimischen Rassismus“ oder „Tag der Demokratie“.

Religiöse Feiertage wie das Opferfest oder Chanukka können ebenfalls Anlässe für eine Veranstaltung sein. Der Fokus der Veranstaltungen sollte dabei immer auf der Verbindung durch das gemeinsame Musizieren und dem Überwinden möglicher Unterschiede liegen.

Folgende Projektmaßnahmen können durchgeführt werden:

  • Musikproduktion (z.B. elektronische Musik, Hörspiele, Recording)
  • Angebote für Senior:innen mit Migrationsgeschichte
  • Angebote für Menschen mit Behinderung mit Migrationsgeschichte
  • Veranstaltung (z.B. in Verbindung mit religiösen Feiertagen oder Aktionstagen wie z,B, „Diversity Tag“, „Internationaler Kindertag“, „Weltgeflüchtetentag“)
  • Community Music
  • Tanzangebot
  • Improvisation
  • Komposition
  • Offene Kategorie (zu gesellschaftlichen Themen, wie z.B. Klimawandel, nachhaltiges Handeln, Demokratiebildung, Gleichberechtigung)

Die Frist zum Einreichen der Sonderanträge ist der 30. Juni 2025.

Für einen Projektzeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.12.2025 stehen maximal 2.257,50€ für zwei Jahreswochenstunden zur Verfügung.

Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.

Förderung für das Jahr 2025

Für das Jahr 2025 stellt das Land NRW wieder Fördermittel für Projekte und Angebote zur Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt an öffentlichen Musikschulen in NRW bereit. Gefördert werden 80% der Personalkosten für eine Lehrkraft für zwei Jahreswochenstunden (Mini-Projekt) oder vier Jahreswochenstunden (Midi-Projekt). Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern das Projekt noch nicht begonnen hat und noch Fördermittel vorhanden sind. Bei Fragen zu Ihrem Antrag melden Sie sich gerne per E-Mail an kontakt@lvdm-nrw.de.

 

Antrag für Mini- und Midi-Projekte 2025

Was gefördert wird

Folgende Projektmaßnahmen können im Rahmen des regulären Antrags durchgeführt werden:

  • Community Music
  • Gruppenunterricht
  • Instrumentalensemble
  • Chorangebot
  • Tanzangebote
  • Improvisation
  • Komposition
  • Offene Kategorie (zu gesellschaftlichen Themen, wie z.B. Klimawandel, nachhaltiges Handeln, Demokratiebildung, Gleichberechtigung)

Es ist möglich, entweder ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) oder ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) zu beantragen (s. unten).
Eine Förderung von Einzelunterricht ist nicht möglich.

Mini-Projekt (2 JWS)

  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Wie ist das Projekt inhaltlich aufgebaut?
  • Welche Methoden werden angewandt?
  • Wer sind ggf. Kooperationspartner:innen?

Für ein Mini-Projekt (zwei Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.02.2025-31.12.2025  einer Summe von 3.547,50 Euro.

Midi-Projekt (4 JWS)

  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Wie ist das Projekt inhaltlich aufgebaut?
  • Welche Methoden werden angewandt?
  • Wer sind ggf. Kooperationspartner:innen?
  • Wie soll das Projekt langfristig in das Musikschulangebot verankert werden?
  • Wie berücksichtigen Sie in Ihrem Projekt rassismuskritische, diversitätssensible und antidiskriminierende Ansätze?

Zusätzliche Bedingung für ein Midi-Projekt:

Die durchführende Lehrkraft verpflichtet sich im Laufe des Jahres 2025 an mindestens einer Fortbildung, die im Rahmen des Projektes Heimat: Musik des LVdM NRW angeboten wird, teilzunehmen.

Für ein Midi-Projekt (vier Jahreswochenstunden) entspricht die Festbetragsförderung für den Zeitraum vom 01.02.2025-31.12.2025  einer Summe von 7.095,00 Euro.

Bei der Fördersumme handelt es sich um eine Festbetragsförderung, die ca. 80% der Personalkosten in Anlehnung an TVöD 9b, Stufe 4 entspricht. Die konkrete Fördersumme hängt von dem individuellen Projektzeitraum ab und wird nach Bewilligung des Antrags vertraglich festgehalten.

Antragsberechtigt sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen / Landesverband Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus sind öffentliche Musikschulen mit Sitz im Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, die den KGSt-Kriterien entsprechen. Die Förderung dieser Musikschulen muss im Einzelfall geprüft werden.

Für Musikschulen in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen), in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept und in Kommunen, die Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz erhalten, kann der Förderverein der Musikschule stellvertretend den Antrag stellen.

Über Heimat: Musik

Heimat: Musik wurde 2016 vom Landesverband der Musikschulen in NRW (LVdM) gestartet und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zurzeit finden knapp 150 Projekte an 50 Musikschulen in ganz NRW in unterschiedlicher Form statt und werden mit einer unbürokratischen, einfachen Förderstruktur unterstützt. Die Projekte umfassen zum Beispiel Kooperationsangebote mit allgemeinbildenden Schulen und Jugendzentren, Erstunterricht in Kleingruppen, Percussion-Unterricht, Ensemblearbeit oder Unterstützung im Spracherwerb durch interkulturelle Chor- und Singangebote. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen, Workshops, Austauschplattformen und Fachtage zur interkulturellen Arbeit mit Geflüchteten angeboten.

Insgesamt hat das Land seit dem Start von Heimat: Musik im Jahr 2016 knapp 2,5 Millionen Euro Fördergelder bereitgestellt.